11.02.2014

Bankenaufsicht durch die EZB – Kontrolle europäischer Banken

ECB Frankfurt
Begriffe wie Bankenaufsicht, Rettungsschirme, Lehman Brothers, Finanzkrise und Staatshilfen sind mittlerweile jedem bekannt

Begriffe wie Bankenaufsicht, Rettungsschirme, Lehman Brothers, Finanzkrise und Staatshilfen sind mittlerweile jedem bekannt.

Die letzte schwere Finanzkrise, die ihren Höhepunkt 2008 mit der Pleite der damalig viertgrößten US-Investmentbank Lehman Brothers und der damit verbundenen Entlassung von rund 30.000 Mitarbeiter erlebte, ist noch nicht lange her. Die Insolvenz von Lehman Brothers führte weltweit zu massiven Turbulenzen an den Finanzmärkten. In Europa gingen sogar ganze Länder, wie Griechenland und Zypern, bankrott, andere stellten Antrag auf Hilfe aus dem EURO-Rettungsschirm.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt wurden getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ Rufe nach Kontrollen und Regulierungen der Banken, die durch ihr risikoreiches wirtschaften wesentlich zur Finanzkrise beigetragen hatten, laut.

Im Herbst 2011 kam es schließlich unter den damaligen 27 Mitgliedstaaten der EU  zu einer Einigung über die Kontrolle von Banken der Mitgliedsstaaten, dem „einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ (SSM Single Supervisory Mechanism). Denn nur ein vorschriftsmäßiges und strapazierfähiges Finanzsystem, als Ziel der staatlichen Regulierung und Aufsicht, kann solch schwere Finanzkrisen verhindern.

Bei dieser Einigung wurden u.a. folgende Fragen geklärt:

– Welche Institute müssen geprüft werden, und in welchem Umfang?

– Welche gesetzlichen Grundlagen müssen hierfür in den Ländern geschaffen werden?

– Wer ist verantwortlich für diese Kontrollen?

Hierbei gilt es zu berücksichtigen, welchen Einfluss die Bank auf die Wirtschaft des Landes hat. Banken, die eine Bilanzsumme von über 30 Mrd€ aufweisen bzw. mehr als 20% der Wirtschaftskraft des Landes besitzen, sind laut Vorschrift zu kontrollieren. Des Weiteren auch Banken, die Hilfen aus der EFSF oder dem ESM beantragt haben.

Diese Kontrolle erstreckt sich auf jeden Fall immer auf die 3 größten Banken der jeweils teilnehmenden Staaten.

Diese Kriterien treffen dieses Jahr für 128 Banken im Euro-Raum zu. Allein in Deutschland sind 24 Kreditinstitute davon betroffen. Die Prüfung „Comprehensive Assessment“ besteht aus 3 Elementen: der Risikoprüfung, der Bilanzprüfung und dem Stresstest.

Im Kern geht es bei der umfassenden Prüfung, die international einheitlich durchgeführt werden soll, um eine Sicherstellung der Vergleichbarkeit.

Neben 120 börsennotierten Gesellschaften betreut EVS Translations Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ca. 50% der in Deutschland ansässigen Kreditinstitute, die die Kriterien für eine Prüfung erfüllen. Aber auch Banken in Österreich, der Schweiz, Bulgarien und Amerika vertrauen auf unsere Qualität.