22.09.2020

Legal Chatbot

Legal Chatbot – Wort des Tages – EVS Translations
Legal Chatbot – Wort des Tages – EVS Translations

Sicherlich haben Sie sich schon einmal mit einem Chatbot unterhalten, z. B. bei einer einfachen Online-Anfrage oder als Sie im Internet eine Frage zu einem technischen Problem oder einem Produkt gestellt haben. Doch dank modernsten Technologien, maschinellem Lernen und dem Turing-Test haben Sie das vermutlich nicht einmal bemerkt. Für die meisten Verbraucher ist die Kommunikation mit Chatbots etwas Alltägliches geworden, ohne dass dies überhaupt bemerkt oder viel Aufhebens darum gemacht wird. Doch mittlerweile können Computerprogramme nicht nur angeben, wo sich eine Bestellung befindet, oder eine Anfrage an die entsprechenden Kanäle weiterleiten. Sie erobern nach und nach auch Bereiche, in denen von Natur aus individualisierte Leistungen gefragt sind. In unserem heutigen Wort des Tages beleuchten wir genau so einen Fall: den Legal Chatbot.

Rein sprachlich setzt sich dieses Konzept aus drei Begriffen zusammen: Der erste Begriff, legal, leitet sich aus dem Altfranzösischen (légal) bzw. direkt von dem lateinischen Adjektiv legalis ab und bedeutet gesetzlich bzw. den Gesetzen entsprechend. Im Englischen taucht der Begriff erstmals in einer Übersetzung des pseudo-aristotelischen Kompendiums Secretum secretorum von Johannes de Caritate auf (ca. 1484: „the strength called legal… is sown in originals.“). Der zweite Begriff, chat, leitet sich von dem Verb chatter (bzw. dem altenglischen cheateren) ab und bedeutet zwitschern (wie ein Vogel) bzw. plaudern oder schwatzen (bei Menschen). Die verkürzte Form, chat, beschreibt einen angenehmen, zwanglosen Plausch und taucht im Englischen erstmals in der von Ralph Robinson angefertigten englischen Übersetzung des philosophischen Dialogs Utopia von Thomas Morus auf: „I must comment with my wife, chat with my children, and talk with my servants.“ Der dritte Begriff, bot, ist die Kurzform von Roboter, einem Begriff, der auf das Altkirchenslawische zurückgeht (rabota, dt. Knechtschaft), und bezeichnet ein Computerprogramm, das menschliches Verhalten abbilden soll. Er lässt sich bis zu den Anfängen des Internets zurückverfolgen: Am 23. Januar 1990 erscheint auf der Seite der Newsgruppe alt.mud ein Post mit dem Titel Bot-haters Unite! und folgenden einleitenden Worten: „The following consists of a general flame against bots.“

Kombiniert man diese drei Begriffe, erhält man ein Computerprogramm, mit dem sich Menschen in einfachen Worten über rechtliche Fragen unterhalten können. Anwendungen wie diese haben zwar das Potenzial, die aktuelle Rechtsdienstleistungsbranche zu verändern, doch Sie sollten Ihrem Anwalt nicht allzu schnell den Rücken kehren. Wir alle haben bereits die Erfahrung gemacht: Chatbots eignen sich hervorragend für einfache/grundlegende Aufgaben. Doch sobald mehr erforderlich ist oder einzelne Aspekte zu technisch bzw. zu spezifisch werden, ist ein Mensch, der die Bedürfnisse des Gegenübers besser verstehen kann, weiterhin der bessere Ansprechpartner.

Auf der Internetseite zur Software Thread wird ausführlich dargestellt, dass Legal Chatbots Anwälte nicht ersetzen sollen. Vielmehr können sie bei zahlreichen Kanzleiabläufen hilfreich sein, u. a. bei der Erstellung von Formularen, bei Terminvereinbarungen oder bei grundlegenden Recherchen zu einem Fall. Darüber hinaus stellen sie eine echte Alternative für alle dar, die sich keinen klassischen Anwalt leisten wollen oder können. Mit anderen Worten: In der Rechtsdienstleistungsbranche sind Legal Chatbots eine praktische Option, um Kosten zu senken, den Informationsfluss zu erhöhen und mehr Mandantinnen und Mandanten zu betreuen.