Immer mehr Investoren entscheiden sich für grüne Wertanlagen. Dazu gehören zum Beispiel auch nachhaltige ETF-Portfolios. Laut Green and Sustainable Finance Cluster Germany e.V. wurden in Deutschland 2019 grüne Anleihen im Wert von rund 20 Milliarden US-Dollar emittiert. Dieser Trend stellt Unternehmen unter Zugzwang.
Ein Mittel, um Stakeholder zu halten und neue Investoren zu gewinnen sind Nachhaltigkeitsberichte. Das ist zunächst nichts Neues. Die Pflicht zur Erstellung eines solchen CSR-Berichts wird auf politischer Ebene jedoch aktuell ausgeweitet.
Stichwort: European Green Deal.
Hinzu kommen Begrifflichkeiten wie: Sustainable Finance, Corporate Sustainability Reporting Directive, ESG-Kriterien und Greenwashing, die in diesem Beitrag ebenso beleuchtet werden, wie die Rolle von (mehrsprachigen) Nachhaltigkeitsberichten als Instrument zur Unternehmenskommunikation.

Nachhaltigkeitsberichte als strategisches Werkzeug für Ihre Investor-Relations-Kommunikation
Das Interesse an “Sustainable Finance” ist da. Und dabei bleibt es nicht. Investoren fordern Transparenz und Stellungnahme von Unternehmen. Stellungnahme zu unternehmerischen Maßnahmen und deren Einfluss auf Natur und Gesellschaft.
Setzen Sie Nachhaltigkeitsberichte als strategisches Kommunikationsmittel in Ihren Investor-Relations ein. So verwandeln Sie die Verpflichtung zur Stellungnahme in die Gunst der Transparenz.
Und auch wenn Sie nicht von der Pflicht betroffen sind: Sie können Ihren Geschäftsbericht freiwillig um ein Kapitel ergänzen, das Ihre nachhaltigen Bemühungen zeigt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann das ein Wettbewerbsvorteil sein.
Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen,
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- signalisieren ihren Stakeholdern Beständigkeit und Weitsicht
- können ihre Reputation steigern
- kommunizieren ihre CSR-Strategie transparent
- vermitteln eine Verantwortung für die Gesamtgesellschaft
und steigern damit ihre Attraktivität als authentischer Geschäftspartner und Arbeitgeber.
Sprechen Sie die Sprache Ihrer Investoren? Warum die Übersetzung von Nachhaltigkeitsberichten Sinn macht.
Als Prime-Standard-Unternehmen sind Ihnen Übersetzungen Ihrer Quartals-, Halbjahres- und Jahresfinanzberichte ins Englische nicht neu. Wenn Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht in Ihren Geschäftsbericht integrieren, ist dieser Teil automatisch abgedeckt.
Aber auch für Unternehmen, die dieser Pflicht nicht unterliegen, kann die Übersetzung des Nachhaltigkeitsberichts sinnvoll sein. In einer globalen Welt müssen Finanzberichte so vielen Menschen wie möglich zugänglich gemacht werden. Englisch als Weltsprache und gemeinsamer Nenner anderssprachiger Länder hat sich in der Finanzwelt durchgesetzt.
Erreichen Sie Ihre Investoren, Mitarbeiter und andere Stakeholder in ihrer eigenen Sprache – oder einer gängigen Drittsprache. So machen Sie ihre Informationen für eine breite Masse zugänglich und erhöhen die Relevanz Ihres Unternehmens.
Nachhaltigkeitsberichte erstellen: Pflicht oder Kür?
Die zunehmende Forderung nach verantwortungsvollem Handeln setzen Unternehmen unter Druck. Das Ziel: Transparenz schaffen, Greenwashing einschränken. Vergleichbar, zuverlässig und leicht zugänglich sollen die Informationen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen sein – sowohl für Finanzunternehmen als auch Investoren und die interessierte Öffentlichkeit.
Auf Basis der EU-Richtlinie 2014/95/EU, auch „Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung“, herrscht seit 2017 eine Pflicht für Nachhaltigkeitsberichte bzw. für Corporate-Social-Responsibility-Berichte, kurz CSR-Berichte, für große Unternehmen. Hierzu gehören: börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Firmen, die von öffentlichem Interesse sind. (Welche Kriterien aktuell noch gelten, lesen Sie hier.) Das deutsche Äquivalent ist zurzeit das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR RUG), indem die CSR-Berichtspflicht geregelt ist.
Neu ist der Nachfolge-Vorschlag, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese weitet die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten stark aus. Waren es zuvor rund 11.000 Unternehmen, sind ab dem Geschäftsjahr 2022 50.000 Unternehmen betroffen!
Welche Reporting-Standards für Nachhaltigkeitsberichte gibt es?
Es gibt viele verschiedene Reporting-Standards für Nachhaltigkeitsberichte. Die vielen Reporting-Standards machen es allerdings oft schwer, Unternehmen miteinander zu vergleichen.
Um die Ziele des European Green Deal gemeinsam zu erreichen – z.B. bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein –, ist eine „gemeinsame“ Sprache nötig. Und eine klare Definition dessen, was als „nachhaltig“ gilt. Abhilfe schafft hier die EU-Taxonomie, die Ende Mai 2021 nach Abschluss der Übersetzungen in allen EU-Sprachen vorliegen soll. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für umweltfreundliche wirtschaftliche Aktivitäten.
Bis zur finalen Umsetzung können sich Unternehmen an folgenden Leitlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten auf nationaler und internationaler Ebene orientieren.
Dazu gehören:
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- der Deutsche Nachhaltigkeits-Kodex (DNK),
- der UN Global Compact,
- die GRI (Global Reporting Initiative),
- die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
- und die ISO-Norm 26000
Alle Nachhaltigkeitsberichte müssen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch mindestens folgende vier Themenblöcke abhandeln: Gesellschaft, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima, sowie Korruptionsprävention
Macht ein Unternehmen zu (mind.) einem dieser Punkte keine Angaben, greift der „Comply or explain“-Ansatz. Hierbei müssen die (z.B. unternehmerischen) Gründe für diesen Ausschluss erläutert werden.
Im Zentrum stehen die Leser – Ihre Stakeholder
Ganz gleich, ob Sie sich für einen integrierten Geschäftsbericht entscheiden oder ob Ihr Nachhaltigkeitsbericht seine eigene Bühne bekommt:
Machen Sie es Ihren Lesern so einfach wie möglich, auf Ihre Berichte zugreifen zu können. Sowohl von der technischen Verfügbarkeit (z.B. im Web-Format, als PDF, als Video oder als gebundene Papierversion), als auch sprachlich.
Fragen Sie sich:
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- Sind meine Ressourcen leicht lesbar oder enthalten sie viel Fachjargon?
- Erreiche ich meine Zielgruppen, wenn ich nur auf Deutsch oder Englisch berichte?
- Welche Sprachen sind für meine Stakeholder wichtig?
Unser Team für Finanzberichte steht Ihnen für Ihren individuellen Bedarf gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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- Erfahrenes Team an Inhouse-Übersetzern für Finanzberichte
- Terminologiedatenbanken für Nachhaltigkeitsberichte, z.B. nach GRI (Global Reporting Initiative)
- Effizientes Translation-Management-Systeme (so sparen Sie in den Folgejahren)
- Terminologiedatenbanken für HGB, IFRS, US GAAP etc.
- Formatierung im Bundesanzeigerformat
- Mulitmedia-Team für digitale Geschäftsberichte inkl. Videolokalisierung
So erreichen Sie EVS Translations:
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Ihr Team von EVS Translations
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Quellen und weiterführende Informationen:
A European Green Deal. (2021, May 12). Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en
Bergius, S., & Zaremba, N. M. (n.d.). Immer mehr Unternehmen müssen eigene Nachhaltigkeitsberichte ablegen. Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neue-eu-vorgaben-immer-mehr-unternehmen-muessen-eigene-nachhaltigkeitsberichte-ablegen/27123000.html
Corporate sustainability reporting. (2021, May 04). Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en
EU taxonomy for sustainable activities. (2021, May 07). Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/eu-taxonomy-sustainable-activities_de
Shaping The Future | Green and Sustainable Finance in Germany 2.020. (2021, March 29). Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://gsfc-germany.com/en/publications/
Sustainable Finance and EU Taxonomy: Commission takes further steps to channel money towards sustainable activities. (n.d.). Abgerufen am 17. Mai 2021 unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_21_1804
VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, abgerufen am 17.05.2021 unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=EN