Die EMEA und die verschiedenen nationalen Zulassungsbehörden verlangen, dass die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (SmPC), die Packungsbeilage sowie die Verpackungs- und Kennzeichnungstexte in der bzw.
Die EMEA und die verschiedenen nationalen Zulassungsbehörden verlangen, dass die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (SmPC), die Packungsbeilage sowie die Verpackungs- und Kennzeichnungstexte in der bzw.