27.09.2017

Wie wirkt sich Transfer Pricing auf Ihr Unternehmen aus?

Wie wirkt sich Transfer Pricing auf Ihr Unternehmen aus? EVS Translations
Wie wirkt sich Transfer Pricing auf Ihr Unternehmen aus? EVS Translations

Der Begriff Transfer Pricing oder die interne Preisverrechnung bezieht sich auf die Regelungen und Methoden zur Bestimmung des Preises, zu dem Produkte oder Leistungen zwischen den einzelnen Gesellschaften eines Konzerns verrechnet werden. Da beinahe 60 Prozent des internationalen Handels zwischen multinationalen Unternehmen stattfinden – und zwar überwiegend in Form eines Übergangs von Waren oder Dienstleistungen von inländischen Tochtergesellschaften zu ihren Pendants im Ausland anstatt zwischen unterschiedlichen internationalen Konzernen – ergeben sich aus Verrechnungspreisen, die in der Regel internationalen Vorschriften unterliegen, oftmals Probleme wie Doppelbesteuerung oder, was wahrscheinlicher ist, Geschäftspraktiken mit dem Ziel der Steuerhinterziehung.

Da internationale Verrechnungspreise Unternehmen dazu berechtigen, Gewinne in dem Land mit dem geringeren Steuersatz zu verbuchen sowie Steuern auf grenzüberschreitend ausgetauschte Waren und Dienstleistungen zu vermeiden, werden sie häufig als Instrument betrachtet, das internationalen Konzernen die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen oder Entwicklungsländern ermöglicht.

Um internationalen Konzernen die Verwendung von Verrechnungspreisen zur Minimierung ihres versteuerbaren Gewinns zu erschweren, haben die Steuerbehörden in vielen Ländern die Verrechnungspreisleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt. Die OECD-Leitlinien basieren auf einem der Schlüsselelemente der internationalen Besteuerung, dem Fremdvergleichsgrundsatz. Dieser legt fest, das Verrechnungspreise so festgesetzt werden müssen, als ob die beiden nahestehenden Parteien unabhängige Parteien wären, d. h. der Verrechnungspreis hat dem Marktpreis zu entsprechen.

Und obgleich Verrechnungspreise in der Regel nicht allzu sehr von Marktpreisen abweichen, da dies ein Risiko für die allgemeine Finanzlage des internationalen Konzerns bedeuten würde, unterscheiden sich die Methoden zur Preisbestimmung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz. So kann der Verrechnungspreis einerseits durch Anwendung einer der drei geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden berechnet werden, also der Wiederverkaufspreismethode (CUP-Methode), der Preisvergleichsmethode oder der Kostenaufschlagsmethode. Unter bestimmten Umständen sind jedoch auch Geschäftsvorfall- oder transaktionsbezogene Gewinnmethoden wie die Gewinnaufteilungs- und transaktionsbezogene Nettomargenmethode anwendbar. Darüber hinaus geben die OECD-Leitlinien keine Empfehlung hinsichtlich der bevorzugt zu verwendenden Methode ab, sondern überlassen es den nationalen Steuerbehörden zu bestimmen, ob die angewendete Methode bei einer bestimmten Transaktion den Fremdvergleichsbedingungen am ehesten entspricht.

Unter Umständen bevorzugen nationale Steuerbehörden jedoch eine Methode, oder können in Fällen vermuteten Steuerbetrugs die Neuberechnung des Gewinns nach einer anderen Methode verlangen, was zu einem höheren Steueraufwand und Strafzahlungen führt. Verrechnungspreisvorschriften ermöglichen es nationalen Steuerbehörden, die Preise für die meisten grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen anzupassen und das steuerpflichtige Einkommen eines Unternehmens zu erhöhen, indem sie den Preis der von einem nahestehenden ausländischen Hersteller eingekauften Waren reduzieren oder die Lizenzgebühren, die der Konzern von seinen Auslandstöchtern für das Nutzungsrecht an seinem geistigen Eigentum verlangen muss, erhöhen.

Als Reaktion auf die Forderung nach einer Harmonisierung der nationalen Vorschriften und vor dem Hintergrund der Debatte um die Haushaltsmissstände vieler Staaten und die Frage, ob Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern bezahlen, hat die OECD, unterstützt durch die G20-Staaten, einen mehrstufigen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) ausgearbeitet, der von den einzelnen Staaten umgesetzt werden soll.

Einige Staaten haben ihre Steuergesetze zur Aufnahme der BEPS-Aktionspläne in ihre lokale Gesetzgebung bereits angepasst, andere werden diesem Beispiel in den nächsten Jahren nachkommen. Und angesichts der Tatsache, dass die direkt an dem BEPS-Projekt der OECD beteiligten Staaten mehr als 84 Prozent der Weltwirtschaft ausmachen, sollten die meisten internationalen Unternehmen beginnen, sich mit den Auswirkungen auf ihr Geschäft sowie dem erheblichen Zuwachs an Finanz- und Compliance-Berichterstattung in ihren jeweiligen Märkten auseinanderzusetzen.

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