15.10.2020

XBRL – die neue Sprache der Geschäftsberichterstattung?

XBRL – die neue Sprache der Geschäftsberichterstattung?
XBRL – die neue Sprache der Geschäftsberichterstattung?

Für die einen eine Erleichterung, für die anderen eine Enttäuschung: Die Ära der gedruckten Finanzberichte ist (noch) nicht vorbei. Es wird auch weiterhin druckfrische Exemplare geben, die in den Händen der Stakeholder landen – mal rein informativ, mal ästhetisch gestaltet, mal crossmedial.

Die Digitalisierung verschont das Rechnungswesen jedoch keinesfalls, weder die nationale noch die internationale Rechnungslegung. Die Verordnung 2018/815 der EU-Kommission verpflichtet „[…] Unternehmen, deren Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU gehandelt werden“ seit dem 1. Januar 2020 dazu, ihre konsolidierten Abschlüsse nach dem EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformatengl. European Single Electronic Format, kurz ESEF – anzufertigen. Als Grundlage dient die eXtensible Business Reporting Language (XBRL), eine XML-basierte Auszeichnungssprache für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie, die sowohl menschen- als auch maschinenlesbar ist. Letzteres bedeutet, dass der Inhalt in jedem Webbrowser lesbar ist und so die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen in der Europäischen Union fördern soll.

ESEF ab 2020 prüfungsrelevant

Vorerst gilt die ESEF-Verordnung nur für die Veröffentlichung der Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung inklusive Gewinn und Verlust (GuV), die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung, die allesamt mittels Inline-XBRL-Datei in einer XHTML-Datei getaggt werden müssen. Detaillierte Informationen sind im ESEF-Handbuch auf Englisch hier zu finden. Aber Achtung: Bereits im ersten Jahr prüfen Wirtschaftsprüfer die ESEF-Umsetzung!

Englisch oder XBRL? Beide „Sprachen“ haben ihren festen Platz

Internationalen Charakter haben Geschäftsberichte schon lange – und auch XBRL ist nichts Neues, durch die ESMA-Regulierung jedoch besonders für Emittenten relevanter denn je. Laut der Studie „Online-Report-Perspektiven“ von mms solutions in Zusammenarbeit mit dem Center for Corporate Reporting und dem Center for Research in Financial Communication der Universität Leipzig werden 97 % der Geschäftsberichte in Deutschland auf Deutsch und Englisch veröffentlicht.

Linguistisch betrachtet ist Englisch damit essenzieller Bestandteil der Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen in Deutschland. Aber auch im nicht-englischsprachigen Ausland – wie Edward Vick, Inhaber von EVS Translations, bereits in seinem Vortrag „The Arrogance of the English“ 2010 verdeutlichte: „In Deutschland, England und Frankreich, zum Beispiel, sind Geschäftsberichte auf Englisch Pflicht“.
Mit der neuen Verpflichtung, Geschäftsberichte in der XML-basierten Auszeichnungssprache XBRL zu veröffentlichen, um sie damit sowohl menschen- als auch maschinenlesbar zu gestalten, kommt nun eine weitere linguistische Besonderheit hinzu. Sowohl die fremdsprachliche als auch die computerlinguistische Komponente wird auf lange Sicht ein fester Bestandteil von Berichtspublikationen bleiben. Die ESEF-Verordnung erhöht somit das linguistische Anforderungsprofil an beteiligte Autoren, Berichtsagenturen, Übersetzer und Sprachdienstleister.

EFES-Umsetzungsgesetz, HGB-Taxonomie & Bundesanzeiger in Deutschland

Das ESEF-Umsetzungsgesetz bzw. das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ trat am 19. August 2020 auch in Deutschland in Kraft. Entsprechend gibt es auch eine HGB-Taxonomie nach deutschem Recht, die der Verein XBRL Deutschland entwickelt. Obwohl das Design eine untergeordnete Rolle spielt, können laut XBRL Deutschland e.V.* „[die Daten] mit dem neuen XBRL-Standard Inline XBRL […] im Erscheinungsbild nach Belieben gestaltet werden, ohne dass dies auf die automatisierte Verarbeitung Einfluss hat“. Die Pflicht für deutsche Unternehmen, den Geschäftsbericht unter bestimmten Umständen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen bzw. zu hinterlegen, bleibt davon unberührt. Für Einzelabschlüsse ist weiterhin xHTML zu verwenden, Konzernabschlüsse nach IFRS müssen nun XBRL-Tags im XHTML-Dokument mittels Inline XBRL enthalten.

Über EVS Translations

EVS Translations versorgt Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX sowie viele nicht-börsennotierte KMU seit rund 30 Jahren mit Finanzübersetzungen im Allgemeinen und Geschäftsberichtsübersetzungen vom Deutschen ins Englische (aber auch in und aus anderen Sprachen). Auf den Schutz Ihrer Daten legen wir dabei besonderen Wert. Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Konvertierung Ihrer Geschäftsberichte aus Word-, Excel-, PDF- oder DTP-Dateien in ein bundesanzeigergerechtes Format.

Sie benötigen Beratung oder Unterstützung bei Ihrem Übersetzungsprojekt?

So erreichen Sie das Team von EVS Translations:

Telefonisch unter +49 69/82 97 99-99 oder über unser Kontaktformular.

**Eine englische Übersetzung dieses Artikels mit dem Titel „XBRL – the new language for company reporting?“ finden Sie hier.

 

Quellen und weiterführende Literatur:

*https://de.xbrl.org/taxonomien/
https://www.ifrs.org/issued-standards/ifrs-taxonomy/ (English language)
https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc/D008.pdf?document=D3&language=de
https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/digitalisierung-von-finanzberichten-esef/esma-bericht-fuer-welche-unternehmen-gilt-der-neue-standard_188_455364.html
https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenaufsicht/formate-xbrl-und-xml-/formate-xbrl-und-xml-611772
https://www.pwc.com/si/en/services/assurance-and-audit/consolidated-financial-statements-in-xbrl-format1.html (English language)