07.05.2012

Sprachenproblematik Europäischer Gesellschaften – Societas Europaea (SE)

Welche Rolle spielen Sprachendienste für die Gründung einer Societas Europaea?
Welche Rolle spielen Sprachendienste für die Gründung einer Societas Europaea?

Seit 2004 ist Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihre Geschäfte europaweit über die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft, auch bekannt unter dem Namen Societas Europaea, zu führen. Sie unterliegen dabei nicht nationalem, sondern einem staatenübergreifenden europäischen Recht, das unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar ist.

Die Registrierung einer Europäischen Gesellschaft kann eine gewinnbringende Geschäftsentscheidung sein, die sich positiv auf die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auswirken und Verwaltungs- und Rechtskostenersparnisse bereithalten kann. Zudem können Entscheidungsprozesse schneller und effizienter ablaufen.

Eine Europäische Gesellschaft kann jedoch erst offiziell gegründet und registriert werden, wenn eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer vorliegt oder wenn der Zeitraum für Verhandlungen über eine solche Vereinbarung verstrichen ist, ohne dass eine derartige Vereinbarung erzielt werden konnte. Dies beinhaltet im Allgemeinen mehrere Sitzungen mit internationalen Teilnehmern.

Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Entscheidungsprozess sichert das Recht der Arbeitnehmer auf Information und Teilhabe an Unternehmensentscheidungen anhand verschiedener Mechanismen wie Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE unterliegt den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2001/86/EG.
Die Registrierung einer Europäischen Gesellschaft muss im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden. Jede SE muss in dem Staat registriert werden, in dem sie ihren Gesellschaftssitz hat, und zwar in einem nach dem Recht des Staates vorgeschriebenen Register.

Welche Rolle spielen Sprachendienste

In Vorbereitung der genannten Sitzungen wird ein besonderes Verhandlungsgremium (bVg) errichtet, das gemeinsam mit dem Unternehmen, die Einzelheiten der Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat aushandelt. Hierfür wird meist ein Übersetzungsunternehmen benötigt, das mit der Übersetzung der gesamten Unterlagen, die im Rahmen der Sitzungen vorzulegen und zu besprechen sind, beauftragt wird. Diese Dokumente umfassen grundlegende Informationen zur Mitbestimmung.

  • Bei der zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitnehmervertretern stattfindenden Aushandlung der Vereinbarung über die Gründung eines Europäischen Betriebsrates sollten Vertreter aller Länder anwesend sein, in denen die zukünftige SE Geschäftsstellen hat. Die Unterlagen müssen in alle von den Teilnehmern gesprochene Sprachen übersetzt werden, wobei die benötigten Übersetzungen schnell einen Umfang von 23 Sprachen erreichen oder gar überschreiten können.
  • Bei den Sitzungen selbst sollten mindestens 2 Dolmetscher pro Sprache zur Verfügung stehen. Jeder Teilnehmer muss in der Lage sein, sich mit den anderen zu verständigen. Es ist ratsam, hier auf eine Simultanverdolmetschung zurückzugreifen, anstatt nur konsekutiv dolmetschen zu lassen, da letztere Methode den Ablauf der Sitzung verlangsamen kann. Sitzungen zur Gründung eines Europäischen Betriebsrates sind mit mehrsprachigen Konferenzen vergleichbar und es werden ähnliche Techniken wie beim Konferenzdolmetschen angewandt. Es empfiehlt sich nicht, hierbei nur einen Dolmetscher pro Sprache einzusetzen, da ein Dolmetscher höchstens ein paar Stunden am Stück effektiv dolmetschen kann.

Nach seiner Gründung tagt der Europäische Betriebsrat eine bestimmte Anzahl an Malen pro Jahr. Zur Gewährleistung von Einheitlichkeit sollten bei jeder Sitzung die Dienste desselben Übersetzungs- und Dolmetschdienstleisters beauftragt werden.

  • Bei Sitzungen ist es wichtig, dass alle Beteiligten über genaue Aufzeichnungen über das Gesagte und Vereinbarte verfügen. Ein Übersetzungsunternehmen muss vollständige Übersetzungen der Protokolle und des zusammenfassenden Berichts zur Sitzung liefern.
  • Die ausgehandelten Vereinbarungen müssen am Ende ebenfalls übersetzt werden und nicht nur den Teilnehmern der Sitzung in ihrer jeweiligen Sprache bereitgestellt werden, sondern auch allen Mitarbeitern.

EVS Translations hat schon viele Unternehmen auf ihrem Weg zur Erlangung ihres SE-Status unterstützt und die Sprachenproblematik gelöst.

Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Website.