06.10.2010

Übersetzung und Erstellung chemischer Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH, CLP und GHS

Übersetzung und Erstellung chemischer Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH, CLP und GHS
Übersetzung und Erstellung chemischer Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH, CLP und GHS

Mit weniger als zwei Monaten bis zum Ablauf der ersten Frist (1. Dezember 2010) für die Registrierung chemischer Stoffe gemäß der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) steigt der Druck für Hersteller und Importeure, die neuen Kriterien für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter (SDS) zu erfüllen.

Die neue Verordnung für die Formatierung von Sicherheitsdatenblättern gilt für Chemikalien und chemische Stoffe, die in die Europäische Union eingeführt und/oder zum direkten Verkauf auf dem Markt angeboten werden.

Sicherheitsdatenblätter werden beim Import überprüft. Hersteller und Importeure chemischer Stoffe, deren SDS nicht den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können ihre Produkte auf dem EU-Markt nicht vertreiben oder verkaufen.

Einer der Hauptunterschiede zwischen den alten Materialsicherheitsdatenblättern und den neuen, unter REACH geltenden Sicherheitsdatenblättern ist die Bestimmung, das Blatt (einschließlich Expositionsszenarium) in einer Amtssprache des Mitgliedsstaats vorzulegen, auf dessen Markt der Stoff oder die Zubereitung angeboten wird (außer der jeweilige Mitgliedsstaat macht eine andere Vorgabe).

Die genannte Änderung der EU-Gesetzgebung macht es erforderlich, dass Unternehmen der chemischen Industrie die Dienste von professionellen Übersetzungsdienstleistern in Anspruch nehmen.

Ein Übersetzungsunternehmen muss mit der neuen REACH-Verordnung, Anhang II (in dem die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern geregelt ist) vertraut sein und alle Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS) gemäß den Vorgaben übersetzen.

Da die Sicherheitsdatenblätter in den Amtsprachen der Länder verfasst werden müssen, für die sie beabsichtigt sind, und die Gesetze des jeweiligen Mitgliedsstaates berücksichtigen müssen, in dem sie verwendet werden, ist eine direkte Übersetzung der Dokumente meist nicht ausreichend.

Für die MSDS-Erstellung benötigt ein Übersetzungsunternehmen ein Team interner Übersetzer mit weitreichender Erfahrung im Industriechemie- und Hygienebereich.

Des Weiteren müssen die Übersetzer Spezialisten für die Übersetzung von Datenblättern sein und sich mit lokalen branchenspezifischen Richtlinien und nationaler Gesetzgebung auskennen.

Bei der korrekten Lokalisierung und Übersetzung von MSDS oder Sicherheitsdatenblättern kommen die offiziellen Übersetzungen gemäß dem Amtsblatt der Europäischen Union zum Einsatz (d. h. Überschriften vorgeschriebener Punkte, richtige Einstufung, H-, R- und S-Sätze, Expositionsszenarien, Risikomanagementmaßnahmen, toxikologische und umweltbezogene Angaben usw.). Darüber hinaus werden die SDS genau an nationale Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz, Einstufung in Gefahrenklassen und andere regionale Anforderungen angepasst.

Häufig ist es erforderlich, das Format und den Inhalt des ursprünglichen Datenblattes zu ändern. Ein Übersetzungsunternehmen muss über die Ressourcen verfügen, um verschiedene Formate bearbeiten und konvertieren zu können und SDS für eine einfache Verteilung per E-Mail oder über das Internet im PDF-Format zu erstellen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Anhang II geändert, in dem die Aufnahme von Einzelheiten zur Einstufung Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging; CLP) in das SDS geregelt ist.

Der Fristablauf am 1. Dezember 2010 gilt für die Einstufung von Stoffen gemäß der EG-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).

Diese Verordnung harmonisiert die früheren EU-Bestimmungen mit dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen, mit dem Ziel, Gefahren weltweit gleich zu beschreiben und zu kennzeichnen.

Hersteller, Importeure, Händler oder Anwender chemischer Stoffe und Gemische müssen Stoffe und Gemische gemäß der CLP-Verordnung einstufen, kennzeichnen und verpacken. Nur Kennzeichnungen und Verpackungen, die der CLP-Verordnung entsprechen, werden in der EU zugelassen.

Ein Übersetzungsunternehmen übernimmt hier die folgende Rolle:

Übersetzung von Produktetiketten gemäß den Bestimmungen des lokalen Marktes

• Übersetzung und Lokalisierung von Gefahrenkennzeichnungen und Verpackungen nach GHS

Viele Piktogramme sind zwar ähnlich wie die Piktogramme des bestehenden EU-Systems, wurden aber neu gestaltet, und es wurden neue Signalwörter sowie neue Verpackungsrichtlinien eingeführt. Ein professionelles Übersetzungsunternehmen sollte hinsichtlich der Änderungen auf dem neuesten Stand sein und seine Kunden bei Bedarf bei der Einhaltung der neuesten Bestimmungen unterstützen.

• Bereitstellung von DTP-Lösungen und bei Bedarf Erstellung des endgültigen, einwandfreien und lesbaren Layouts von Kennzeichnungen und Verpackungen, einschließlich korrektem Wortlaut, Rechtschreibung, Schriftgröße und Gestaltung. Die Gestaltung und Wortwahl von Etiketten ist enorm wichtig, da Kennzeichnungen schließlich auch unter schwierigen Umständen les- und nutzbar sein müssen.

Die vorgenannten Änderungen der Gesetzgebung gelten derzeit zwar nur für die EU, es wird jedoch davon ausgegangen, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre jedes MSDS oder SDS umgeschrieben werden muss, um dem GHS-System zu entsprechen.

Europäische Übersetzungsunternehmen sollten sich auf die Überführung verschiedener Formate nationaler Standards in das Global Harmonisierte System spezialisieren (z. B. vom Format des American National Standards Institute (ANSI) zum GHS-Format).

In der Chemieindustrie tätige Unternehmen müssen zwangsläufig SDS, Produktkennzeichnungen und -verpackungen verwenden, die den Anforderungen des Zielmarktes entsprechen (innerhalb oder außerhalb der EU), um ihre Produkte anbieten zu können.

Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen müssen ebenfalls in der Amtssprache des jeweiligen Landes verfasst und entsprechend lokalisiert werden.

Die meisten Chemieunternehmen sind auf mehreren Märkten aktiv und benötigen mehrsprachige Übersetzungsdienstleistungen. Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern mehrere Amtssprachen (z. B. Niederländisch und Französisch in Belgien; Englisch und Französisch in Kanada).

Die Zusammenarbeit mit einem professionellen und renommierten Übersetzungsunternehmen ist hier die beste Lösung.

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