17.07.2019

Wirtschaftskriminalität in Unternehmen und die Notwendigkeit von Compliance und Kommunikation

Wirtschaftskriminalität in Unternehmen und die Notwendigkeit von Compliance und Kommunikation
Wirtschaftskriminalität in Unternehmen und die Notwendigkeit von Compliance und Kommunikation

Mit Wirtschaftskriminalität assoziieren wir in erster Linie Namen und Skandale wie z. B. Bernie Madoff und seine berühmte Betrugsmasche, das „Ponzi-System“, oder das Insiderhandel-Drama um Martha Stewarts. Die Schäden, die in solchen Fällen angerichtet werden, betreffen in erster Linie die Täter selbst sowie diejenigen, die in vollem Bewusstsein der Risiken bereitwillig investiert haben. Bei der Unternehmenskriminalität stellt sich das anders dar, denn hier kann es schnell passieren, dass verschiedenste Stakeholder, wie Mitarbeiter und Aktionäre oder auch die gesamte Branche, in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier einige Beispiele dafür, welche Schäden entstehen können, wenn die Kommunikation und die Kontrollmechanismen in Unternehmen nicht funktionieren:

  • Jérôme Kerviel, ein bei der Société Générale beschäftigter Banker, verbarg illegale Gewinne mit fiktiven Verlustgeschäften und bescherte der Bank so innerhalb von drei Jahren unrealisierte Verluste in Höhe von unglaublichen 7 Milliarden USD. Ob Kerviel alleine handelte oder Mittäter hatte, ist ungeklärt.
  • Nach 233 Jahren musste die Barings Bank ihre Türen für immer schließen. Schuld daran war Nick Leeson, der jahrelang unerlaubten Handelsgeschäften nachgegangen war und so Verluste in doppelter Höhe des Handelskapitals der Bank verursachte und die gesamte Börsenwelt durcheinanderbrachte. Als er ging, hinterließ er eine schriftliche Entschuldigung.
  • Von der Banken- in die Unternehmenswelt: Bernie Ebbers, Vorstandsvorsitzender von WorldCom, wollte einen höheren Aktienkurs erzielen, um sein Unternehmen nach einer fehlgeschlagenen Fusion besser aussehen zu lassen. Bei internen Prüfungen kam man seinen kreativen Buchführungsmethoden jedoch auf die Spur und Ebbers wurde der Bilanzmanipulation im Umfang von vier Milliarden US-Dollar überführt. Später stellte sich dann heraus, dass sich der Bilanzbetrug auf ganze 11 Milliarden US-Dollar belief. In der Folge wurden 5100 Menschen entlassen, Aktienportfolios verloren ihren Wert und Anleiheneigner mussten feststellen, dass ihre Anleihen nur noch zu rund 35 % des Nominalwerts gehandelt werden konnten.
  • Und zu guter Letzt wäre da noch Martin Winterkorn, der als Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG tätig war, als der Abgasskandal 2015 ans Licht kam. Dabei ging es um die Manipulation von 11 Millionen Dieselfahrzeugen, die so programmiert worden waren, dass bei Tests fälschlicherweise unter den Grenzwerten liegende Werte angezeigt wurden. Winterkorn trat noch 2015 zurück.

Bei all diesen Fällen kommen verschiedene Facetten der Unternehmenskriminalität zum Tragen, gemein ist ihnen allerdings mangelnde Kommunikation, Kontrolle und Compliance. Solche Fälle führten immer wieder dazu, dass Rufe nach mehr Kontrolle und Regulierung laut wurden, doch erst nach der großen Krise kam ein Systemwandel in Gang. In Großbritannien und den USA wurden der Banking Reform Act bzw. der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act eingeführt, um die Rolle der Regierungen bei der Bankenaufsicht zu stärken, für höhere Liquiditätsreserven und Verhaltensstandards zu sorgen und im Sinne des Verbraucherschutzes eine Trennung von Bankgeschäften herbeizuführen. Und auch für Unternehmen hat sich einiges geändert. So hat das Justizministerium der Vereinigten Staaten beispielsweise durch das Yates Memorandum das amerikanische Unternehmensstrafrecht verschärft und den Leitfaden zum Foreign Corrupt Practices Act of 1977 aktualisiert. Beide (und auch die Gesetze vieler anderer Länder) sehen die Unternehmen in der Pflicht, Probleme zu melden.

Aus Sicht eines einzelnen Unternehmens bedeutet das, dass es nun möglich sein sollte, über alle Standorte und Sprachgrenzen hinweg offen zu kommunizieren und alle internen Interaktionen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Und mit Blick auf externe Beziehungen sollten Unternehmen in der Lage sein, beim Nachweis ihrer Compliance konstruktiv mit den Aufsichtsbehörden und anderen Verantwortlichen in verschiedenen Ländern zusammenzuarbeiten.

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